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Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Wir beraten per Telefon, Fax, eMail oder Post. Also gibt es nie ein Entfernungsproblem.
Wir beraten
Vorgenannte Kunden beraten wir in Bezug auf niederländische Steuern: u.a. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gemeindesteuern und Erbschaftssteuer.
Für Sie machen wir die verschiedenen niederländischen Steuererklärungen.
Unsere Dienstleistungen im Bereich Steuerberatung im Zusammenhang mit niederländischen Immobilien umfassen u.a. die folgenden Punkte;
Einkommensteuer
- Zusammenstellung der niederländischen Steuererklärung Einkommensteuer
- Beratung bezgl. des Wahlrechts für inländische Steuerpflicht
- Aufstellung von Beschwerdeschriften
Umsatzsteuer
- Zusammenstellung der niederländischen Steuererklärung Umsatzsteuer
- Beratung in bezug auf;
- die Zehnjahresfrist
- die Vermietung nach den zehn Jahren
- den Verkauf der Ferienimmobilie innerhalb von 10 Jahren
- den Verkauf des Inventars
- die 140-Tagesregelung
- die Vorteile der ersten Anmeldung der Unternehmerschaft
- die Vorteile der Neuanmeldung der Unternehmerschaft
- die Vermietung der Ferienwohung zusammen mit einem
Boot im Rahmen eines Ferienbetriebs
- Aufstellung von Beschwerdeschriften
Gemeindesteuern
- Prüfung Kommunalabgaben
- Aufstellung von Beschwerdeschriften
Erbschaftssteuer
- Zusammenstellung der niederländischen Steuererklärung Erbschaftssteuer
- Beratung bezgl. der sog. 90-Prozentsregelung
- Nachlassplanung
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