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Die Hauptzüge der Besteuerung einer Ferienwohnung in den Niederlanden Unbewegliche Güter, die in den Niederlanden liegen, dürfen die Niederlande aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden und aufgrund der nationalen Einkommensteuergesetzgebung besteuern. Eine Wohnung, die nicht Ihr Lebensmittelpunkt darstellt, wird ab 2001 in Box 3 besteuert (Einkünfte aus Sparen und Anlegen). Dafür ist der Wert vom 1. Januar und 31. Dezember des Steuerjahres maßgeblich. Jeder Eigentümer wird mit seinem Eigentumsanteil selbständig besteuert.
Der maßgebliche Wert für das unbewegliche Gut hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Wenn Ihnen die Wohnung weniger als 30% zur Verfügung steht, ist der Verkehrswert maßgeblich; Wenn Ihnen die Wohnung mehr als 30% zur Verfügung steht, ist der sog. WOZ-Wert maßgeblich. Durch die Gemeinde in der die Wohnung belegen ist, haben Sie den WOZ-Bescheid erhalten. Ist dieses unbewegliche Gut noch mit einer Schuld belastet, können Sie diese Schuld unter Umständen von dem maßgeblichen Wert abziehen. Von dem maßgeblichen Wert, vermindert um die bestehenden Schulden, wird eine fiktiven Rendite von 4% vorgenommen. Das tatsächliche Einkommen und die tatsächliche Kosten bleiben unberücksichtigt, diese sind schon in der fiktiven Rendite einkalkuliert. Der Steuersatz beträgt 30% von der Rendite. Dies bedeutet also das es nicht auf eine tatsächliche Vermietung ankommt oder anderweitige Einkünfte aus der Wohnung erziehlt werden müssen. Das reine Eingentum wird folglich einkommensbesteuert. Beim Verkäuf Ihrer Ferienwohnung gibt es eine Sonderberechnung Ihres Einkommens.
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