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Steuerblitz No 8, 4. Juli 2008 (für deutsche Grenzpendler)

Was bedeutet arbeiten als Grenzpendler in den Niederlanden für die Altersversorgung?

 

Von dem Zeitpunkt an, wo man in den Niederlanden arbeitet, wird in die gesetzliche Rentenversicherung (AOW) eingezahlt. Die Altersrente beträgt für einen Einwohner oder Grenzpendler, der immer in den Niederlanden gearbeitet hat und der mit seinem Partner zusammenlebt, 2 x Euro 688,70 monatlich (zzgl. 8% Urlaubsgeld). Alleinstehende beziehen eine Altersrente in Höhe von Euro 992,72 monatlich (zzgl. 8% Urlaubsgeld). Dabei wird von einem Versicherungszeitraum von 50 Wohn- oder Arbeitsjahren ausgegangen. Jedes Jahr wird also 2% der vollständigen Altersrente aufgebaut.

 

Daneben sind die Arbeitnehmer aufgrund des CAO (Tarifvertrag) häufig bei einer Betriebs-rentenkasse pflichtversichert. Das gesetzliche Rentenalter beträgt 65 Jahre. Bei Vollendung des 65. Lebensjahres hat man Anspruch auf die gesetzliche Altersrente. Auf Grund des Tarifvertrages können Sie in einigen Fällen von der Möglichkeit Gebrauch machen, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Häufig ist es so, dass man auf Grund des geltenden CAO die Möglichkeit hat, in den Vorruhestand zu gehen oder flexible Altersrentenregelungen in Anspruch zu nehmen.

Die Betriebsrentenkasse hat meistens auch eine Regelung für Hinterbliebene vorgesehen und es gibt ebenfalls eine gesetzliche Hinterbliebenenversicherung. Sie erhalten alljährig eine Rentenübersicht, die Sie sorgfältig verwahren müssen.

 

 
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