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Steuerblitz No 9, 21. Juli 2008 (für deutsche Grenzpendler)

Haben Sie Anspruch auf eine Unfallrente, wenn Sie ingefolge eines Betriebsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig werden?

 

In den Niederlanden gibt es keine gesonderte Unfallversicherung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Es ist üblich, den Arbeitgeber zivilrechtlich für den durch den Unfall oder die Berufskrankheit entstandenen Schaden haftbar zu machen. Der deutsche Arzt bzw. das Krankenhaus muss den in den Niederlanden stattgefundenen Arbeitsunfall der deutschen Verbindungsstelle melden.

 
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