Logo Steuerberater Mulder

Sonstiges

Übersicht über die Erbschaftssteuer
Steuersätze beim Erben
(
Tarife 2005)
Wert des steuerpflichtigen Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
Erwerbs zwischen:

%

%

%

(1)

(2)

a

b

a

b

a

b

0

-

21.509

0

5

0

26

0

41

21.509

-

43.013

1.075

8

5.592

30

8.818

45

43.013

-

86.017

2.795

12

12.043

35

18.494

50

86.017

-

172.026

7.955

15

27.094

39

39.996

54

172.026

-

344.044

20.856

19

60.637

44

86.440

59

344.044

-

860.095

53.539

23

136.324

48

187.930

63

860.095

-

und höher

172.230

27

384.028

53

513.042

68

Erläuterung der Tabelle:

a: Die Steuer über den in Spalte (1) erwähnten Betrag
b: Der Hebesatz über den Teil des Erwerbs, liegend zwischen den Beträgen der Spalte (1)
und Spalte (2)

 

Steuerklasse I:  u.a. Ehegatte, Kinder, Stiefkinder, Pflegekind, Enkel, Urenkel
( Enkel, Urenkel: Die berechnete Steuer wird erhöht um 60 Prozent )
Steuerklasse II: Geschwister, Eltern, (Ur-)Großeltern
Steuerklasse III: Alle anderen

Bezüglich Immobilien in den Niederlanden belegen findet das Belegenheitsprinzip Anwendung. Das heißt, im Erbfall haben die Niederlande Anrecht auf Erhebung von Erbschaftssteuer. Es gibt keine Freibeträge falls der Erblasser außer den Niederlanden wohnte.

 

Beispiel der Berechnung:

Erblasser wohnte in Deutschland, Wert des steuerpflichtigen Erwerbs 175.000 Euro (eine Ferienimmobilie belegen in den Niederlanden mit einem Verkehrswert i.H.v. 175.000 Euro, keine abzugsfähige Schulden), Erbin ist die Ehefrau, Anrecht des Ehemannes auf den Eingentum der Immobilie: 100 Prozent.

 

Bis 21.509 Euro 1.075
21.509 bis 43.013 Euro 1.795
43.013 bis 86.017 Euro 5.160
86.017 bis 172.026 Euro 12.901
172.026 bis 175.000 Euro

565

Erbschaftssteuer, insgesamt 21.421

Man kann sich die niederländische Erbschaftssteuer meistens völlig ersparen falls die sog. 90-Prozentsregelung Anwendung finden kann.

Öfter kann die niederländische Erbschaftssteuer im Wohnsitzstaat nur zum Teil angerechnet werden.

 

Die Hauptzüge der Besteuerung der Ferienwohnung in den Niederlanden

Unbewegliche Güter, die in den Niederlanden liegen, dürfen die Niederlande aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden und aufgrund der nationalen Gesetzgebung 2001 besteuern.

Eine Wohnung, die nicht Ihr Lebensmittelpunkt darstellt, wird ab 2001 in Box 3 besteuert (Einkünfte aus Sparen und Anlegen). Dafür ist der Wert vom 1. Januar und 31. Dezember des Steuerjahres maßgeblich. Jeder Eigentümer wird mit seinem Eigentumsanteil selbständig besteuert. Der maßgebliche Wert für das unbewegliche Gut hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:

Wenn Ihnen die Wohnung weniger als 30% zur Verfügung steht, ist der Verkehrswert maßgeblich;

Wenn Ihnen die Wohnung mehr als 30% zur Verfügung steht, ist der sog. WOZ-Wert maßgeblich. Durch die Gemeinde in der die Wohnung belegen ist, haben Sie den WOZ-Bescheid erhalten.

Ist dieses unbewegliche Gut noch mit einer Schuld belastet, können Sie diese Schuld unter Umständen von dem maßgeblichen Wert abziehen.

Von dem maßgeblichen Wert, vermindert um die bestehenden Schulden, wird eine fiktiven Rendite von 4% vorgenommen. Das tatsächliche Einkommen und die tatsächliche Kosten bleiben unberücksichtigt, diese sind schon in der fiktiven Rendite einkalkuliert.

Der Steuersatz beträgt 30% von der Rendite. Dies bedeutet also das es nicht auf eine tatsächliche Vermietung ankommt oder anderweitige Einkünfte aus der Wohnung erziehlt werden müssen. Das reine Eingentum wird folglich einkommensbesteuert.

Beim Verkäuf Ihrer Ferienwohnung gibt es eine Sonderberechnung Ihres Einkommens.

Wir sind der Meinung dass es bezüglich dieser Besteuerung der Ferienimmobilie eine unerlaubte Diskriminierung gibt. Wir beraten Sie, beim Finanzamt eine mit Argumenten untermauerte Beschwerdeschrift einzureichen. Wir möchten gerne dies für Sie erledigen.

 
Adviesbureau Buitenlandse Belastingplicht M. Mulder - Koperslagersstraat 32 - NL-8601 WL Sneek