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Steuerblitze


Steuerblitz No 6, 1. Januar 2012 - Verschenken Sie kein Steuergeld! Abgabefrist ESt.-erklärung 2007

Viele deutsche Grenzgänger (wohnen in Deutschland, arbeiten in den Niederlanden) verschenken Steuergeld, weil sie keine niederländische Steuererklärung Einkommensteuer abgeben. 

Die Frist für die freiwillige Abgabe einer niederländischen Einkommensteuererklärung 2007 endet am 31. Dezember 2012.

 
Steuerblitz No 5, 21. Dezember 2011 - Die Abgabenermäßigungen 2012

Abgabenermäßigungen 2012

Abgabenermäßigungen auf Grund der Anwesenheit von Kindern:

-Einkommensabhängige Kombinationsabgabenermäßigung;   1.024-(maximal)2.133

-Ermäßigung für Alleinerziehende;                                                             947

-Zusätzliche Ermäßigung für Alleinerziehende (maximal);                          1.319


- Allgemeine Abgabenermäßigung;                                                           2.033

 


 

- Arbeitsermäßigung;                                                       1.533-(maximal)1.611

- Bonus für länger arbeiten (maximal);

Alter zu Beginn des Kalenderjahres;  
61 Jahre 719
62 Jahre 2.873
63 Jahre 4.070
64 Jahre 958
65 Jahre 958
66 Jahre und älter 479
 
Steuerblitz No 4, 4. Dezember 2011 - Die Prozentsätze für die Einkommensteuer 2012 (Box 1)

Die Prozentsätze für die Einkommensteuer 2012 (Box 1; 'zu versteuerndes Einkommen aus Arbeit und Wohneigentum')

Einkommensstufen Beitragssatz Einheitsversicherungen Steuersatz Insgesamt
Euro 0 bis Euro 18.945 31,15% 1,95% 33.10%
Euro 18.945 bis Euro 33.863 31,15% 10,80% 41,95%
Euro 33.863 bis Euro 56.491 keine 42% 42%
Euro 56.491 und mehr keine 52% 52%
 
Steuerblitz No 3, 17. September 2011 - Schwangerschaft und Entbindung

Schwangerschaft und Entbindung (wohnen in Deutschland, arbeiten in den Niederlanden)

Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in den Niederlanden. Wenn Sie schwanger sind, können Sie in Mutterschutz gehen. Während des Mutterschutzes erhalten Sie Mutterschaftsgeld.

Sie können sechszehn Wochen in Mutterschutz gehen: sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (Schwangerschaftsurlaub) und zehn Wochen nach der Geburt (Mutterschaftsurlaub). Sie können ein oder zwei Wochen später in Mutterschutz gehen, also fünf oder vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Ihr Mutterschaftsurlaub verlängert sich dann um ein oder zwei Wochen. 

Während des Mutterschutzes erhalten Sie Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld wird in der Regel Ihrem Arbeitgeber überwiesen. Die Höhe der Leistung entspricht der Höhe Ihres Lohns. Sie erhalten hiermit während des Mutterschutzes also eine Lohnfortzahlung. Es gilt jedoch ein Höchstbetrag für das Mutterschaftsgeld.

Sie brauchen das Mutterschaftsgeld nicht selbst zu beantragen. Sie legen Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Schwangerschaft vor und teilen ihm mit, wann Sie in Mutterschutz gehen. Ihr Arbeitgeber beantragt die Leistung für Sie. Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor Beginn des Mutterschutzes gestellt werden. 

Wenn Sie krank werden bevor Sie in Mutterschutz gehen, dann spielt die Ursache der Krankheit eine Rolle. Sind Sie aufgrund der Schwangerschaft erkrankt? Dann bekommen Sie Krankengeld. Erkranken Sie jedoch zum Beispiel an einem grippalen Infekt, erhalten Sie vom Arbeitgeber eine ganz normale Lohnfortzahlung.

Wenn Sie krank werden nachdem Sie das Beginndatum Ihres Mutterschutzes verschoben haben, dann beginnen der Mutterschutz und die Zahlung des Mutterschaftsgeldes mit sofortiger Wirkung. Dabei ist es unerheblich, ob Ihre Krankheit auf die Schwangerschaft zurückzuführen ist oder nicht.

Wenn Sie krank werden während Ihres Mutterschutzes, dann ändert sich die Dauer des Mutterschutzes nicht. Die Krankheitstage werden auch nicht vom gesamten Mutterschutz abgezogen.  

 
Steuerblitz No 2, 25. August 2011 (für deutsche Grenzpendler)

Der Begriff ,,steuerliche Partnerschaft“

(ESt.-Gesetzgebung 2001 bis 2010)

Steuerliche Partnerschaft bedeutet daß Ehepartner, Personen die zusammenleben (Partner) oder Mitbewohner den Saldo z.B. der Einkünfte- und Abzugsposten für Wohneigentum unter sich aufteilen dürfen. Solange insgesamt nicht mehr als 100% angegeben werden. Die Person mit dem Höchsteinkommen kann z.B. die Abzugsposten eintragen. Dadurch haben Sie den größten Steuervorteil.

In folgenden Fällen werden Sie vom Finanzamt als steuerliche Partner eingestuft:
  • Sie sind verheiratet, es sei denn, Sie leben von Ihrem Partner dauerhaft getrennt.
  • Sie leben in einer beim Standesamt eingetragenen Partnerschaft, es sei denn, Sie leben von Ihrem Partner dauerhaft getrennt.
  • Sie leben mit einem unverheirateten, volljährigen Partner zusammen und möchten beide als steuerliche Partner eingestuft werden. Dazu müssen Sie jedoch einige Kriterien erfüllen:
    - Sie führen in einem Kalenderjahr mindestens sechs Monate lang ununterbrochen einen gemeinsamen Haushalt.
    - Sie sind in diesem Zeitraum beide unter der gleichen Anschrift beim Einwohnermeldeamt gemeldet.
    - Sie sind im betreffenden Zeitraum beide mindestens 18 Jahre alt. Wohnen Sie als Elternteil mit Ihrem Kind zusammen, müssen Sie zu Anfang des Kalenderjahres beide mindestens 27 Jahre alt sein.

 

 
18. August 2011 - Verschenken Sie kein Geld an das Finanzamt! Abgabefrist ESt.-erklärung 2006

Viele deutsche Grenzpendler (wohnen in Deutschland, arbeiten in den Niederlanden) verschenken Geld, weil sie keine niederländische Steuererklärung abgeben. Die Lohnsteuer wird als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer eingezogen und wird so bemessen, dass der Staat nicht nachträglich Zahlungen einfordern muss.

Sie können aber in der niederländischen Einkommensteuererklärung Abzugsposten geltend machen. Weiterhin können Sie, abhängig von Ihrer persönlichen Situation Anspruch haben auf Abgabenermäßigungen.

 

Die Frist für die freiwillige Abgabe einer niederländischen Steuererklärung Einkommensteuer 2006 endet für Sie am 31 Dezember 2011.

 

So gut wie immer springt ein Gewinn heraus.

 

Nehmen Sie jetzt ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf. Telefon; 0031-(0)515-444499

 

 

 
Steuerblitz No 1, 17. August 2011 (für deutsche Grenzpendler)

Haben Sie Anspruch auf eine Unfallrente, wenn Sie ingefolge eines Betriebsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig werden?

 

In den Niederlanden gibt es keine gesonderte Unfallversicherung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Es ist üblich, den Arbeitgeber zivilrechtlich für den durch den Unfall oder die Berufskrankheit entstandenen Schaden haftbar zu machen. Der deutsche Arzt bzw. das Krankenhaus muss den in den Niederlanden stattgefundenen Arbeitsunfall der deutschen Verbindungsstelle melden.

 


Terminvereinbarung nicht notwendig - Beratung per Telefon, Fax, Post, Email