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(No 4, 15. März 2008)
Die SOFI-Nummer
Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten möchten, müssen Sie beim niederländischen Finanzamt eine SOFI-Nummer (kombinierte Sozialversicherungs- und Steuernummer) beantragen. Die SOFI-Nummer muss persönlich beim Finanzamt beantragt werden.
Bei der Beantragung muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden, beispielsweise ein Reisepass, ein Europäischer Personalausweis oder ein nationaler Personalausweis (ein Führerschein wird nicht als Ausweisdokument akzeptiert).
Sie müssen vorher einen Termin bei dem Finanzamt machen, bei dem Sie die SOFI-Nummer abholen möchten.
(No 3, 5. März 2008)
Wohnsitz in Deutschland und europaweit arbeiten als (Berufs-)Kraftfahrer/LKW-fahrer für einen niederländischen Arbeitgeber
Im Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden gilt der Grundsatz, dass Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit nur in dem Vertragsstaat besteuert werden können, in dem die Arbeit ausgeübt wird, aus der die Einkünfte herrühren (Tätigkeitsstaat).
Hierbei kommt es allein auf den Ort der Ausübung der nichtselbständigen Tätigkeit an.
Für die Beurteilung der Frage, an welchem Ort die nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt wird, ist auf die körperliche Anwesenheit des Arbeitnehmers abzustellen. Ihre Tätigkeit besteht in dem Führen eines LKW. Sie haben als Kraftfahrer somit Ihre regelmäßige Arbeitsstätte in Ihrem Fahrzeug. Der Ort der Arbeitsausübung liegt demzufolge dort, wo Sie sich mit Ihrem Fahrzeug befinden.
Soweit die Tätigkeit in einem Drittstaat, d.h. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Ansässigkeitsstaat des Arbeitgebers ausgeübt wird, steht der Bundesrepublik Deutschland als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht zu.
Die Niederlande hat das Besteuerungsrecht nur für die Tage, an denen Sie sich im Ansässigkeitsstaat Ihres Arbeitgebers aufgehalten haben. Eine Teilanwesenheit eines Berufskraftfahrers an einem Tag im Ansässigkeitsstaat des Arbeitgebers begründet kein Besteuerungsrecht der Niederlande für die Löhne und Gehälter für den gesamten Tag.
Hält sich der Arbeitnehmer nur stundenweise im Ansässigkeitsstaat seines Arbeitgebers auf, so ist das Arbeitsentgelt pro Arbeitstag in einen steuerpflichtigen und in einen steuerfreien Teil aufzuteilen. Wie der Bundesfinanzhof in diversen Urteilen ausführt, ist bei Kraftfahrern eine Aufteilung nach Stunden vorzunehmen, da ihre Tätigkeit in dem Führen eines LKW besteht.
Wenn Sie als Kraftfahrer europaweit arbeiten oder gearbeitet haben für einen niederländischen Arbeitgeber, dann kommen Sie also beinahe immer für eine Rückerstattung der niederländischen Einkommensteuer in Betracht.
(No 2, 26. Februar 2008)
Ihre niederländische Einkommensteuererklärung 2007
Wenn Sie 2007 in den Niederlanden gearbeitet haben und meinen für eine Rückerstattung der niederländischen Einkommensteuer in Betracht zu kommen, dann gibt es für Sie einige wichtige Datums.
Wenn Sie bis spätestens zum 31. März 2008 Ihre niederländische Einkommensteuererklärung 2007 einreichen, dann können Sie davon ausgehen dass Sie bis spätestens zum 30. Juni 2008 einen (vorläufigen) Steuerbescheid ESt. 2007 vom niederländischen Finanzamt erhalten.
Wenn Sie die Steuererklärung nach dem 31. März 2008 einreichen, dann hat das Finanzamt 3 Jahre Zeit (3 Jahre nach dem Veranlagungszeitraum) Ihnen einen Steuerbescheid zu schicken, also bis zum 31. Dezember 2010.
(No 1, 12. Februar 2008)
Fristverlängerung für das Einreichen eines Antrages auf Steuerrückerstattung
Wenn Sie für eine Rückerstattung der Einkommensteuer in Betracht kommen, zum Beispiel dadurch, dass Sie Recht auf Steuerkürzungen haben, die noch nicht bei der Einbehaltung der Lohnsteuer berücksichtigt worden sind, dann können Sie einen Antrag auf Steuerrückerstattung einreichen. Zu denken wäre u.a. an die Kinderkürzungen und Alleinerziehenden-Kürzung. Auch können verschiedene Abzugsposten zu einer Rückerstattung führen. Hierbei kann man u.a. an Hypothekenzinsen (wohlgemerkt: auch gezahlte Zinsen für Ihre eigene Wohnung in Ihrem Wohnland), Studienkosten und Krankheitskosten denken. Die Frist wurde mit rückwirkender Kraft von 3 auf 5 Jahre verlängert. 2008 können Sie also noch nachträglich einen Antrag bezüglich der Jahre 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 einreichen. Indem Sie eine normale Steuererklärung (C-Formular) oder ein spezielles Rückerstattungsformular (Tc-Formular) ausfüllen, kann die Steuerrückerstattung beantragt werden.Oft wissen beispielsweise Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in den Niederlanden tätig sind, nicht, dass sie Recht auf eine Rückerstattung haben. Wenn Sie meinen für eine Rückerstattung in Betracht zu kommen, dann können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.
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