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29. August 2008 - Anspruch auf Lohnsteuer-Erstattung? Machen Sie jetzt unseren GRATIS Steuer-Test!

Gratis Steuer-Test für deutsche Grenzpendler

 

Sie arbeiten in den Niederlanden? Oder Sie haben schon mal in den Niederlanden gearbeitet?

Sie können sich die eventuell zuviel gezahlte niederländische Lohnsteuer bis zu 5 Jahre rückwirkend zurückholen.

Sie wissen aber nicht, ob Sie in Holland zu viel Lohnsteuer zahlen bzw. gezahlt haben?

In dem Fall können Sie einen Steuer-Test machen.

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Steuerblitz No 11, 13. August 2008 (für deutsche Grenzpendler)

Haben Sie als deutscher Grenzpendler Anspruch auf niederländische Familienleistungen? (Regelung zum 1. Januar 2008)

 

In der europäischen Verordnung 1408/71 wurde geregelt, dass der Grenzpendler Anspruch auf die höchste Familiengeldstufe hat. In den Niederlanden bestehen folgende Familienleistungen:

 
  • Kindergeld (kinderbijslag)
  • Kinderzuschlag (kindertoeslag; neu zum 1. Januar 2008) und
  • Kinderbetreuungszuschlag (kinderopvangtoeslag)
 

Haben Sie als deutscher Grenzpendler – neben Kindergeld – auch Anspruch auf den niederländischen Kinderzuschlag bzw. den Kinderbetreuungszuschlag?

 

Aus welchem Land bekommen Sie Ihr Kindergeld bzw. in welchem Land beantragen Sie Kindergeld für Ihr neugeborenes Baby?  

 

Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten, ist es gut zu wissen, ob Sie noch immer Kindergeld aus Deutschland bekommen.

 

Wenn Sie Alleinverdiener sind (das heisst, Ihr Partner ist nicht erwerbstätig), haben Sie vorrangig Anspruch auf niederländische Familienleistungen. Ist der deutsche Kindergeldsatz höher als die Summe der niederländischen Familienleistungen, hat Ihr Partner Anspruch auf ergänzende Kindergeldzahlung aus Deutschland.

 

Wenn Ihr Partner in Deutschland arbeitet oder arbeitslos ist, hat Ihr Partner vorrangig Anspruch auf das deutsche Kindergeld. In solchen Fällen haben Sie Anspruch auf einen niederländischen Ausgleich, wenn das niederländische Kindergeld, zzgl. des Kinderzuschlags und zzgl. des Kinderbetreuungszuschlags höher ist als das deutsche Kindergeld. (Also mit anderen Worten: Sie erhalten keine niederländischen Familienleistungen wenn der deutsche Kindergeldsatz höher ist als die Summe der niederländischen Familienleistungen).

 

Für den Fall, dass beide Eltern in den Niederlanden arbeiten oder ein Alleinerziehender in den Niederlanden arbeitet, besteht nur Anspruch auf die niederländischen Familienleistungen.

 

Die Koordination ist sehr kompliziert. Am besten Sie informieren sich bei der deutschen Familienkasse, bevor Sie in den Niederlanden anfangen zu arbeiten.

Die deutsche Familienkasse kann zuviel gezahltes (deutsches) Kindergeld bis zu 5 Jahre rückwirkend von Ihnen zurückfordern. Die niederländische Sozialversicherungsbank (SVB, Sociale Verzekeringsbank) zahlt Ihnen (niederländisches) Kindergeld rückwirkend für höchstens 1 Jahr.

 

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6. August 2008 - Verschenken Sie kein Geld an das Finanzamt! Abgabefrist ESt.-erklärung 2003

Viele deutsche Grenzpendler (wohnen in Deutschland, arbeiten in den Niederlanden) verschenken Geld, weil sie keine niederländische Steuererklärung abgeben. Die Lohnsteuer wird als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer eingezogen und wird so bemessen, dass der Staat nicht nachträglich Zahlungen einfordern muss.

Sie können aber in der niederländischen Einkommensteuererklärung Abzugsposten geltend machen. Weiterhin können Sie, abhängig von Ihrer persönlichen Situation Anspruch haben auf Abgabenermäßigungen.

 

Die Frist für die Abgabe einer niederländischen Steuererklärung Einkommensteuer 2003 endet für Sie am 31 Dezember 2008. 

 

So gut wie immer springt ein Gewinn heraus.

 

Nehmen Sie jetzt ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf. Telefon; 0031-(0)515-444499

 

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