Wissenswertes |
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Neue Vorschriften für die steuerliche Partnerschaft Ab 1. Januar 2011 gelten neue Vorschriften für die steuerliche Partnerschaft. Änderungen 2011 Bis zum 31. Dezember 2010 konnten sich unverheiratete Personen, die einen gemeinsamen Haushalt führen, für die steuerliche Partnerschaft entscheiden. Ab 2011 gelten für die steuerliche Partnerschaft bestimmte Voraussetzungen.
Die steuerliche Partnerschaft beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem die Partner beide beim Einwohnermeldeamt an derselben Wohnadresse gemeldet sind und zudem eine oder mehrere der vorgenannten Voraussetzungen erfüllen. Werden zwei Personen an einem bestimmten Zeitpunkt im Kalenderjahr als Partner betrachtet, gilt die Partnerschaft auch für andere Zeiträume in dem Kalenderjahr, in denen sie beim Einwohnermeldeamt an derselben Wohnadresse gemeldet sind, jedoch noch nicht oder nicht mehr eine oder mehrere der vorgenannten Voraussetzungen erfüllen. Wenn sie Ende 2011 eine der Voraussetzungen erfüllen und bereits das ganze Jahr über an derselben Wohnadresse gemeldet waren, sind sie deshalb das ganze Jahr 2011 über steuerliche Partner. Eine steuerliche Partnerschaft aufgrund des Partnerbegriffs, der vor dem 1. Januar 2011 galt, bleibt nicht bestehen. |

